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Aktuelles
 

Rauchmelderpflicht in Bayern

(Donnerstag, 25.01.2018, FF Reuth)

 

 

Ab dem Jahr 2018 tritt die Rauchmelderpflicht in Bayern somit vollumfänglich in Kraft und es müssen demnach alle Wohnungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen mit Rauchmeldern ausgerüstet sein.

 

Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen

- Schlafräumen

- Kinderzimmern

- Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen

 

Verantwortlich

- für den Einbau: der Eigentümer

- für die Betriebsbereitschaft: der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter)

 

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